Angemessenen Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Vertragsparteien

Bei der Vereinbarung einer angemessenen Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Vertragsparteien eines Ausbildungsverhältnisses ist grundsätzlich auf den einschlägigen Tarifvertrag abzustellen. Unterschreitet die vertragliche Vereinbarung 80 % der nach dem Tarifvertrag zu zahlenden Ausbildungsvergütung, ist diese als nicht mehr angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG anzusehen. Der Ausbilder hat dann im Streitfall nicht die auf…