Schwangere Schwangerschaftsvertretung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass auch eine Frau, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrags nicht offenbaren muss, dass sie ebenfalls schwanger ist. Die Frage nach einer Schwangerschaft wird grundsätzlich als unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 AGG…