Sozialplanansprüche sind auch nach neun Jahren noch nicht verjährt

Die Parteien streiten über einen Sozialplananspruch. Der Kläger war bis zum 31. Januar 2004 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, über deren Vermögen am 1. Oktober 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt worden war. Dieser zeigte gegenüber dem Insolvenzgericht am 2. Oktober 2003 Masseunzulänglichkeit an und vereinbarte am 10. Oktober 2003 mit dem…