Fahrlehrer telefoniert mit dem Handy während einer Fahrstunde

In der Frage, ob ein Fahrlehrer mit dem Handy telefonieren darf, während er bei einer Ausbildungsfahrt neben einem (fortgeschrittenen) Fahrschüler sitzt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu Gunsten des Fahrlehrers. Er gilt in dieser Situation nicht wie in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a Satz 1) formuliert als “Fahrzeugführer”. Der Betroffene befand sich am 17.…