Schadensersatzpflicht eines Fans wegen Zünden eines Knallkörpers

Leider wird in einer Regelmäßigkeit über das Fehlverhalten von Fans in Fußballstadion berichtet. Für das Zünden von Knallkörpern etwa werden die Vereine der verursachenden Zuschauer vom Deutschen Fußball Bund mit Geldbußen und gegebenenfalls anderen Einschränkungen bestraft. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die vom Verein gezahlte Verbandsstrafe vom Zuschauer als Schadensersatz zurückerstattet werden kann. Geklagt…