Auskunft zur “Montblanc-Affäre” im Deutschen Bundestag

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu der Medienberichterstattung über die “Montblanc-Affäre” im Deutschen Bundestag geäußert. So wurde entschieden, dass der Deutsche Bundestag verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über die Namen von sechs Abgeordneten des 16. Deutschen Bundestags zu geben, die im Jahr 2009 neun oder mehr Montblanc-Schreibgeräte über ihr Sachleistungskonto erworben…