Fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen des Konsums von Drogen

Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit selbstverständlich nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin (“Crystal Meth”) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Hierüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde. Der als Lkw-Fahrer beschäftigte…