Häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt

Häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt 10.03.17 – Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen entschieden und dabei seine Rechtsprechung zum Einkommensteuergesetz (EStG) zugunsten…

Steuerrecht: Häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen bereits im Dezember 2016 entschieden und vor kurzem in Pressemitteilungen öffentlich gemacht. Aufgrund eines sicherlich breiten allgemeinen…