Häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt
Häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt 10.03.17 – Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit zwei Urteilen entschieden und dabei seine Rechtsprechung zum Einkommensteuergesetz (EStG) zugunsten…