Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen von studentischen Hilfskräften

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft setzt nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) voraus, dass nach dem Arbeitsvertrag wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, genügt demgegenüber nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Klägerin…