Beschäftigtendatenschutz: Private Mobilfunknummer ist grundsätzlich tabu

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihre private Mobilfunknummer anzugeben. Darauf verweist der VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte, dem die Schmitter Rechtsanwälte als Mitglied angehören, in einer aktuellen Pressemitteilung unter Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen. Zum Hintergrund: Ein kommunaler Arbeitgeber organisierte das Rufbereitschaftssystem neu. Für die erforderliche Kontaktaufnahme wurde den Arbeitnehmern ein…