Unfall nach Betriebsfeier eines Kunden auf dem Oktoberfest

Der Besuch des Oktoberfestes in München im Kollegenkreis stellt nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. So wies das Sozialgericht Berlin die Klage eines Monteurs ab, der sich auf dem Heimweg von einem Brauereinachmittag schwer verletzt hatte. Der aus Berlin stammende Kläger war von seiner Firma als Monteur bei einer Brauerei in München…