Neues Klageverfahren vertritt Interessen von Verbrauchergruppen

Seit dem 1. November 2018 können Verbraucherzentralen und andere Verbraucherschutzverbände Musterfeststellungsklagen einreichen, um eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher in einem Verfahren zu vertreten. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist einzig das Oberlandesgericht Hamm hierfür zuständig. Die durch Rechtsverordnung des NRW-Justizministers Peter Biesenbach vom 16. Oktober 2018 angeordnete Konzentration der Musterfeststellungsklage beim größten Oberlandesgericht der Bundesrepublik in Hamm…