Preisgeld bei Pferderennen nichts für die Umsatzsteuer

Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Der Bundesfinanzhof hat sich in dieser Frage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union angeschlossen, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (hier: Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn für…