EU-Recht bestätigt deutsches Recht zur Führung von Adelstiteln

Ein frei gewählter deutscher Adelsname muss auch unter Berücksichtigung des EU-Rechts zur Personenfreizügigkeit nicht als rechtlich verbindlicher Name nach deutschem Recht anerkannt werden. Dies hat der unter anderem für das Personenrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Falle einer Bürgerin mit deutscher und britischer Staatsbürgerschaft entschieden. Die Antragstellerin wurde 1983 in Deutschland geboren und beim…