Abberufung eines Beigeordneten durch den Stadtrat

Die Entscheidung des Rats der Stadt Wuppertal, den unter anderem für Bürgerbeteiligung und Recht zuständigen Beigeordneten abzuberufen, ist vom Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht beanstandet worden. Die Klage des ehemaligen Dezernenten wurde somit von der Kammer abgewiesen. Der Kläger war im März 2015 durch den Stadtrat zum Beigeordneten gewählt worden und hatte zum 1. September 2015 das Amt angetreten. Ihm…