Aufhebungsvertrag in Privatwohnung unterschrieben

Ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht widerrufen werden, wenn er in einer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Er kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Zum Hintergrund: Die Klägerin war als Reinigungskraft beschäftigt. Später schloss sie in ihrer Wohnung mit dem Lebensgefährten der beklagten Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag, der die sofortige Beendigung des…