Informationspflicht des Arbeitgebers über freie Vollzeitstellen

Äußert ein Arbeitnehmer gegenüber seinen Arbeitgeber den Wunsch auf Erhöhung der Arbeitszeit, muss dieser ihn individuell und dauerhaft über freie oder freiwerdende entsprechende Vollzeitstellen informieren. Diese Informationspflicht gibt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§ 7 Abs. 3 TzBfG) vor. Die Klägerin ist in einem Krankenhaus seit 2012 als Kodierfachkraft für die Fallbearbeitung in…