Weihnachtsbäume sind von der Grunderwerbsteuer befreit

Werden beim Kauf eines Grundstücks die darauf angepflanzten Weihnachtsbaumkulturen ebenfalls erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Diese Entscheidung hat das Finanzgericht Münster getroffen, denn nach seiner Ansicht nach sind die Weihnachtsbäume kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sogenannter “Scheinbestandteil”. Der Kläger hatte ein…