Überstundensaldo bei Freistellung von der Arbeitsleistung

Endet ein Arbeitsverhältnis und können aufgebaute Überstunden nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden, sind sie vom Arbeitgeber in Geld abzugelten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Sinne einer gekündigten Arbeitnehmerin entschieden. Die Klägerin war als Sekretärin beschäftigt und wurde von ihrem Arbeitgeber zunächst fristlos gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess schlossen beide Parteien schließlich einen gerichtlichen Vergleich, wonach das…