Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Kommune

Geht ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes von der Bundesagentur für Arbeit auf eine so genannte “Optionskommune” über, finden ausschließlich die bei dem übernehmenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge Anwendung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Falle der Klage eines Arbeitsnehmers entschieden, dessen Arbeitsverhältnis von der der Bundesagentur für Arbeit zu einem Landkreis übergegangen war. Das Arbeitsverhältnis des Klägers bestimmte…