Getränkewerbung mit Preisangabe ohne Flaschenpfand

Für Getränke muss nicht mit einem Gesamtpreis inklusive Flaschenpfand geworben werden. Ein Wettbewerbsverband, der dies von zwei großen Handelsketten erreichen wollte, unterlag auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln. Der Wettbewerbsverband hatte die Beklagten dazu verpflichten wollen, bei der Werbung mit pfandpflichtigen Getränken den Gesamtpreis inklusive Pfand anzugeben. Er vertrat der Auffassung, die Beklagten seien…