Corona-Krise: Gastronom darf kein Klopapier verkaufen

Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt. Dieser wollte mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren. Gaststätten mussten und müssen bis auf Weiteres aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. Da der…