Bauleiter ist auch ohne Festanstellung sozialversicherungspflichtig

Die Tätigkeit als Bauleiter in einem Architekturbüro ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Der Kläger war seit 2018 aufgrund eines Rahmenvertrags mit dem Ziel der Begründung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Architekturbüro tätig. Demnach habe Weisungsfreiheit…