Keine Pflicht zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung

Einzelunternehmer können von der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung befreit sein. Wenn etwa der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer digitalen Datenfernübertragung in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH)  entschieden. Der Kläger war seit 2006…