Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist nicht selbstständig tätig

Wer ohne eigenes Fahrzeug Fahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbstständig tätig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden. Der Kläger ist selbstständiger Landwirt. Daneben führte er für ein Transportunternehmen und verschiedene andere Auftraggeber Transportfahrten durch. Diese erfolgten unregelmäßig für zumeist wenige Tage zu pauschalen Tagessätzen. Stets nutzte der Kläger einen…