Ausbildung in Teilzeit: Weniger Lohn auch bei Blockunterricht

Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Das hat des Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Klägerin absolviert seit dem 1. September 2017 bei einer Stadt eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer auf 30 Stunden verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit.…