Kein Zuschlag auf das Elterngeld bei Mehrfachadoption

Der Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Ehefrau des Klägers brachte vier Kinder mit in die Ehe ein, die er zum gleichen Zeitpunkt adoptierte. Der Staat gewährte ihm für die Betreuung Elterngeld für den sechsten bis 14. Monat ab Inobhutnahme. Der Kläger machte…