Urlaubstage gekürzt: Weniger Anspruch bei Kurzarbeit

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die an drei Tagen in der Woche als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten beschäftigt war. Bei einer Sechstagewoche hätte ihr nach dem Arbeitsvertrag…