Flug wurde vorverlegt: Anspruch auf Entschädigung?

Ein Flug ist als “annulliert” anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. In einem solchen Fall ist die Vorverlegung als erheblich anzusehen, denn sie kann für die Fluggäste in gleicher Weise wie eine Verspätung zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage mehrerer Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen…