Streit über die zumutbare Tragedauer einer FFP2-Maske

Eine Klinik darf eine Pflegekraft aufgrund eines Streits über die Tragezeit einer FFP2-Maske auf eine andere Station versetzen. Der Vorgang stellt keine Benachteiligung der Person dar, sondern entspricht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die Klägerin ist seit rund 20 Jahren als Pflegekraft in einer Klinik beschäftigt, die letzten fünf Jahre davon wurde sie auf der interdisziplinären…