Kein Bafög für einen Studenten im Rentenalter

Studenten, die eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, steht nur dann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu, wenn die von ihnen angestrebte Ausbildung planmäßig vor Erreichen des Regelrentenalters abgeschlossen sein wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. In dem konkreten Fall hatte der im Jahr 1950 geborene Kläger zunächst…