Ohne Maske nicht ins Gerichtsgebäude gelassen – Verfahren abgewiesen

Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Der Kläger begehrte ursprünglich eine Rente wegen Erwerbsminderung, das zuständige Sozialgericht wies seine Klage gegen den Rentenversicherungsträger jedoch ab. Seine Berufung gegen dieses Urteil…