Nach Adoption: Auskunftspflicht der leiblichen Mutter

Eine leibliche Mutter ist auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Das hat der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Im zugrundeliegenden Fall verlangte eine im Jahr 1984 geborene Frau von ihrer leiblichen Mutter Auskunft über die Person des leiblichen Vaters. Bei der…