Grundsicherung: Kein Extra-Geld für Toilettenbesuche

Weder der Mangel an öffentlichen Toiletten in einer Stadt noch ein selbstbestimmter, täglich längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung begründen einen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Geklagt hatte ein Rentner, der aufstockende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht. Er machte bei der beklagten Stadt Essen geltend, er müsse dreimal täglich…