Initiatorin einer Betriebsratswahl fristlos gekündigt

Der Vorwurf wiederholten Zuspätkommens kann in der Regel nur den Ausspruch einer ordentlichen, nicht den einer fristlosen Kündigung rechtfertigen. Initiatoren einer Betriebsratswahl genießen außerdem besonderen Kündigungsschutz und sind von einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. So ein aktuelles Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf. In dem zugrunde liegenden Fall ist einer Mitarbeiterin eines Autovermieters am Flughafen Düsseldorf insgesamt dreimal…