Coronavirus: Keine Verlängerung des Genesenenstatus

Wer über ein positives PCR-Testergebnis auf das Coronavirus verfügt, hat gegenüber einer Behörde keinen Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen gegen den Rhein-Kreis Neuss gerichteten Eilantrag abgelehnt. Beim Antragsteller war durch einen PCR-Test am 30. Januar 2022 das Coronavirus nachgewiesen worden. Mit seinem Eilantrag hatte er…