Unterschiedliche Preise für die Grundversorgung mit Energie

Ein Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden und damit einen vorangegangenen Beschluss des Landgerichts Köln bestätigt. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband im Wege des einstweiligen Rechtschutzes gegen ein Energieversorgungsunternehmen,…