Corona-Pandemie: Kein Schadensersatz für Betriebsschließungen

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die durch angeordnete flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind. Das hat der Bundesgerichthof jetzt entschieden. Geklagt hatte der Inhaber eines Hotel- und Gastronomiebetriebs im Land Brandenburg, der vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr schließen musste. Während der Zeit der…