Jobcenter übernimmt Kosten für einen Zeltplatz als Unterkunft

Auch ein Zelt auf einem Campingplatz kann eine Unterkunft im Sinne des SGB II darstellen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen im Falle eines Mannes entschieden, der mehrere Monate auf einem Campingplatz lebte. Der Kläger bezog während eines Klinikaufenthalts Arbeitslosengeld II in Höhe des Regelbedarfs. Nach seiner Entlassung mietete er unter anderem von Juni bis…