Grundsteuer auf gewerbetreibenden Mieter umgelegt

Grundsteuer, die der Immobilieneigentümer vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umlegt, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Für Zwecke der Gewerbesteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Hinzuzurechnen ist unter anderem ein Achtel der Miet- und Pachtzinsen für die…