Mit Krankenschein eine Nachholprüfung geschwänzt

Lässt sich ein Auszubildender eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen, nur um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann gerechtfertigt sein. Der 24-jährige Kläger machte eine Ausbildung zum Sport- und Gesundheitstrainer. Nachdem er bei einer schulischen Prüfung durchgefallen war, bekam er due Möglichkeit…