Erwerbsminderungsrente nach Abschaffung des eigenen Autos

Schaffen wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, haben sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil allein auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten abgestellt werden darf. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Zur Erklärung: Ein Versicherter hat unter anderem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI), wenn…