Betreuungsdienst: Keine Fördergelder wie für einen Pflegedienst

Zwei ambulanten Betreuungsdiensten aus dem Kreis Coesfeld sind mit ihrem Begehren, für das Jahr 2021 Fördermittel zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Aufwendungen (Investitionskostenpauschale) nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen zu erhalten, gescheitert. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klagen ab. Die Dienstleister strebten Gelder in Höhe von etwa 7000 beziehungsweise 115.000 Euro an. Ambulante Betreuungsdienste erbringen Leistungen…