Ausschluss von Betriebsfeier wegen 2G+-Regel

Eine Klinik darf ein Sommerfest für seine Mitarbeiter unter der Voraussetzung einer 2G+-Regelung durchführen und damit Mitarbeiter, die diese Vorgabe nicht erfüllen, davon ausschließen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Für die Teilnahme an dem Betriebsfest war eine gültige, vollständige Impfung oder Genesung sowie eine Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung beziehungsweise Grundimmunisierung vergangen sind,…