Dresscode: Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

Wird bestimmte Arbeitskleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber in der Regel die dafür anfallenden Kosten tragen. In anderen Fällen können Anschaffungskosten vom Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärungerklärung geltend gemacht werden. Das gilt aber nicht bei sogenannter “bürgerlicher Kleidung”, wie ein Urteil des Bundesfinanzhof zeigt. In diesem Fall machten selbstständige Trauerredner bei der Gewinnermittlung Aufwendungen unter anderem…