Stadt darf keine eigenen Bußgelder gegen “Auto-Poser” festlegen

Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf sogenannten “Auto-Posern” ihr Imponiergehabe im Stadtgebiet nicht verbieten. Damit sind auch Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbots ausgeschlossen. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bekam somit ein 22-jähriger Autofahrer Recht. Die Stadt hatte dem jungen Mann vorgeworfen, im März 2021 mit einem hochmotorisierten Mercedes AMG C63 mit laut heulendem Motor an einer…