Jobcenter muss Anschaffung eines Heizkörpers bezahlen

Ein Heizkörper gehört nicht automatisch zur Mietsache. Ist der Mieter Empfänger von SGB-II-Leistungen, können somit seine Kosten für die Anschaffung eines Heizofens vom Jobcenter übernommen werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Im betreffenden Fall bezog die Klägerin Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Mit dem Vermieter war vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizungsanlage…