Zeitarbeit: Höchstdauer kann durch Tarifvertrag verlängert werden

In einem Tarifvertrag kann auch eine längere Einsatzzeit für Leiharbeitnehmer als die gesetzlich zulässige Höchstdauer von 18 Monaten vereinbart werden. In einem aktuellen Fall hielt sich die vereinbarte Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbefugnis, urteilte des Bundesarbeitsgericht. Der Kläger war ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer dem beklagten Unternehmen…