Verteilung der Selbstbeteiligung auf die Wohnungseigentümer

Tritt ein Schaden im räumlichen Bereich des Sondereigentums ein, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Abweichende Regelungen sind aber möglich. In einem verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) war es in einem Gebäude mit Eigentumswohnungen und Gewerbe in der Vergangenheit aufgrund mangelhafter Leitungen (Kupferrohre) wiederholt zu Wasserschäden in den…