Finanzamt überprüfte unangekündigt das Homeoffice

Aus den Medien erfährt man immer mal wieder von überraschenden Besuchen der Steuerfahndung. Diese sind allerdings nicht in jedem Fall erlaubt, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil festgestellt hat. Denn wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, sei eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sogenannter Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben…